Es ist ein sensibles Thema. Bedeutet es doch, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Entweder ist ein naher Angehöriger gestorben, dessen Versterben noch verarbeitet wird, oder man muss sich über den eigenen Tod Gedanken machen.
Im ersten Fall steht häufig die Auseinandersetzung mit anderen an, die oft nahe Verwandte sind. Hier muss man auf vieles Rücksicht nehmen, da die ausbrechenden Meinungsverschiedenheiten nicht selten jahre- oder gar jahrzehntelang gewachsen sind. Hier ist es Aufgabe eines sensiblen Beraters, den richtigen Weg für die jeweils spezielle Situation aufzuzeigen. Manchmal kann es auch besser sein, wenn der Rechtsanwalt im Hintergrund bleibt und die Verhandlungen nur intern begleitet. Das können wir für jede einzelne Situation entschieden.
Im zweiten Fall obliegt es unserer Verantwortung für die eigene Familie oder die uns Nahestehenden, für eine geordnete Nachfolge zu sorgen. Gerade dann, wenn Vermögen gebildet, Häuser gebaut wurden oder Unternehmen geführt werden. Es ist ein Thema, das keiner lange vor sich herschieben sollte. Die Krisensituationen entstehen nicht nur mit dem Tod einer Person, sondern bereits dann, wenn jemand über längere Zeit handlungsunfähig wird. Denken Sie daran und tun Sie etwas dafür.
Vor diesem Hintergrund betreue ich Sie in allen erbrechtlichen Situationen. Dies umfasst sowohl die Gestaltung vom
Testamenten
Erbverträgen
Generalvollmachten,
als auch die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen bei Streitigkeiten um den Pflichtteil innerhalb der Erbengemeinschaft gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen.